Tenofoviralafenamid (TAF): Therapie der Hepatitis B
Hintergrund
Die chronische Hepatitis B ist eine virale Infektionskrankheit der Leber, die im Langzeitverlauf zu einer Leberzirrhose oder einem hepatozellulären Karzinom führen kann. Tenofoviralafenamid (TAF) ist ein Virostatikum aus der Klasse der nukleotidischen Reverse-Transkriptase-Inhibitoren, das zur Unterdrückung der Virusreplikation eingesetzt wird.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) führt in Deutschland frühe Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel gemäß § 35a SGB V durch. Diese Bewertungen bilden die wissenschaftliche Grundlage für die anschließenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hinsichtlich des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten der IQWiG-Dossierbewertung A17-13. Das vorliegende Dokument beschreibt den formalen Ablauf der Bewertung und verweist für die detaillierten klinischen Ergebnisse auf die verlinkten Volltexte.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die finale Feststellung eines klinischen Zusatznutzens von Tenofoviralafenamid erst durch den Beschluss des G-BA erfolgt, welcher durch neue Erkenntnisse im Stellungnahmeverfahren von der initialen IQWiG-Dossierbewertung abweichen kann.
Häufig gestellte Fragen
Tenofoviralafenamid wird zur Behandlung der chronischen Hepatitis B eingesetzt. Es gehört zur Gruppe der Virostatika im Bereich Immunsystem und Infektionen.
Die frühe Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V wird in Deutschland vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt. Der Auftrag hierfür erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die detaillierten Ergebnisse zum Zusatznutzen sind in der Kurzfassung und der vollständigen Dossierbewertung des IQWiG veröffentlicht. Der finale Beschluss ist auf der Internetseite des G-BA einsehbar.
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Quelle: IQWiG A17-13: Tenofoviralafenamid (chronische Hepatitis B) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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