IQWiG2017Onkologie

Venetoclax bei CLL: Indikation und Therapie-Empfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die chronische lymphatische Leukämie (CLL) ist eine maligne Erkrankung des lymphatischen Systems. Für die medikamentöse Behandlung steht unter anderem der Wirkstoff Venetoclax zur Verfügung.

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2017 (Projektnummer G16-14) umfasst eine Dossierbewertung zu Venetoclax. Die Bewertung erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Venetoclax wird in diesem Verfahren als sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) eingestuft. Dies hat spezifische Auswirkungen auf den Prozess der frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Orphan Drugs wie Venetoclax ist zu beachten, dass der medizinische Zusatznutzen in der frühen Nutzenbewertung gesetzlich als belegt gilt. Die IQWiG-Bewertung fokussiert sich in diesen Fällen primär auf gesundheitsökonomische Aspekte wie erwartete Patientenzahlen und Therapiekosten.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht wird Venetoclax als Orphan Drug eingestuft. Gemäß § 35a SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung in diesen Fällen gesetzlich bereits als belegt.

Das Institut prüft bei diesem Orphan Drug ausschließlich die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers zu den erwarteten Patientenzahlen und den Kosten.

Die finale Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies geschieht im Anschluss an ein Stellungnahmeverfahren und eine Anhörung.

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Quelle: IQWiG G16-14: Venetoclax (chronische lymphatische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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