IQWiG2018Onkologie

Obinutuzumab: Therapie bei follikulärem Lymphom (FL)

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das follikuläre Lymphom ist ein indolentes Non-Hodgkin-Lymphom, das vom lymphatischen System ausgeht. Obinutuzumab ist ein monoklonaler CD20-Antikörper, der in der zielgerichteten Therapie dieser hämatologischen Erkrankung eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf der IQWiG-Dossierbewertung (G17-11) aus dem Jahr 2018. Sie behandelt den Einsatz von Obinutuzumab bei Personen mit nicht vorbehandeltem, fortgeschrittenem follikulärem Lymphom.

Da das Medikament in dieser spezifischen Indikation den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden) besitzt, greifen besondere gesetzliche Regelungen für die frühe Nutzenbewertung in Deutschland.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Einordnung der IQWiG-Bewertung zu Obinutuzumab ist zu berücksichtigen, dass der medizinische Zusatznutzen aufgrund des Orphan-Drug-Status formal durch die Zulassung als belegt gilt. Eine detaillierte medizinische Bewertung der Evidenz durch das IQWiG entfällt in diesem speziellen Verfahrensschritt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht greift bei Obinutuzumab in dieser Indikation die Orphan-Drug-Regelung. Bei Arzneimitteln für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die behördliche Zulassung als belegt.

Das IQWiG prüfte in diesem Verfahren ausschließlich die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers zu den erwarteten Patientenzahlen und den entstehenden Therapiekosten.

Die finale Beschlussfassung über das genaue Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies geschieht im Anschluss an ein formelles Stellungnahmeverfahren.

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Quelle: IQWiG G17-11: Obinutuzumab (nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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