Ultraschall-Screening: Testgüte und Fehlgeburtsrate

Diese Leitlinie stammt aus 2008 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2008)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einem kurzen Erratum zum Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Der ursprüngliche Bericht aus dem Jahr 2008 evaluierte die Testgüte des Ultraschall-Screenings in der Schwangerschaft hinsichtlich der Entdeckungsrate fetaler Anomalien.

Das Ultraschall-Screening ist ein zentraler Bestandteil der Schwangerenvorsorge. Es dient dazu, die kindliche Entwicklung zu überwachen und mögliche strukturelle Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen.

Ergeben sich beim Ultraschall Auffälligkeiten, wird Schwangeren häufig eine weiterführende invasive Diagnostik angeboten. Dazu gehört unter anderem die Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung), welche als invasiver Eingriff mit eigenen Risiken für den Fötus verbunden ist.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Aufklärung von Schwangeren über invasive Pränataldiagnostik im Anschluss an ein auffälliges Ultraschall-Screening sollte das eingriffsbedingte Risiko präzise benannt werden. Laut IQWiG-Bericht wird die zusätzliche Fehlgeburtsrate durch eine Routineamniozentese auf etwa 0,5 % geschätzt.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem IQWiG-Bericht wird die zusätzliche Fehlgeburtsrate, die durch eine Routineamniozentese induziert wird, auf etwa 0,5 % geschätzt.

Im ursprünglichen Abschlussbericht wurde fälschlicherweise von einer zusätzlichen "Fehlbildungsrate" durch die Amniozentese gesprochen. Dies wurde im Erratum in den korrekten Begriff "Fehlgeburtsrate" geändert.

Das Screening wird eingesetzt, um die fetale Entwicklung zu beurteilen und mögliche Anomalien oder Fehlbildungen frühzeitig zu entdecken. Bei Auffälligkeiten kann eine weiterführende Diagnostik wie die Amniozentese indiziert sein.

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Quelle: IQWiG S05-03: Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft: Testgüte hinsichtlich der Entdeckungsrate fetaler Anomalien (IQWiG, 2008). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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