IQWiG2012Infektiologie

Rilpivirin bei HIV-1: Zusatznutzen und Therapieoptionen

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Rilpivirin. Die Bewertung untersucht den Zusatznutzen bei antiretroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer HIV-1-Infektion und einer Viruslast von maximal 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml. Als zweckmäßige Vergleichstherapie diente Efavirenz.

Die Datengrundlage bilden drei randomisierte kontrollierte Studien (C204, C209 und C215). In diesen Studien wurde Rilpivirin mit Efavirenz verglichen, wobei beide Wirkstoffe jeweils mit einer Sockeltherapie aus zwei nukleosidischen Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NRTIs) kombiniert wurden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist bei der Therapieplanung zu berücksichtigen, dass der Zusatznutzen von Rilpivirin stark vom Geschlecht abhängt. Während bei Männern ein Beleg für ein signifikant besseres virologisches Ansprechen im Vergleich zu Efavirenz vorliegt, konnte dieser Vorteil bei Frauen nicht nachgewiesen werden.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG sieht einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei Männern. Für Frauen ergibt sich lediglich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen aufgrund von weniger neurologischen Nebenwirkungen.

Laut IQWiG-Bericht zeigt Rilpivirin bei Männern ein signifikant besseres virologisches Ansprechen als Efavirenz. Bei Frauen konnte hingegen kein signifikanter Unterschied in der Viruslast-Reduktion festgestellt werden.

Die Auswertung zeigt einen Hinweis auf einen geringeren Schaden durch Rilpivirin bei neurologischen Ereignissen. Bei psychiatrischen Ereignissen oder Hautereignissen ist laut Bericht kein Unterschied belegt.

Die Bewertung bezieht sich auf antiretroviral nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit einer HIV-1-Infektion. Eine weitere Voraussetzung ist eine Viruslast von maximal 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml zu Therapiebeginn.

Nein, laut den im Bericht zitierten Vorgaben der Fachinformation ist die gleichzeitige Anwendung von Rilpivirin mit Protonenpumpenhemmern wie Omeprazol oder Pantoprazol kontraindiziert. Dies liegt an einer signifikanten Abnahme der Rilpivirin-Plasmakonzentration.

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Quelle: IQWiG A12-04: Rilpivirin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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