Proteasehemmer (HIV): Hyperglykämie und Diabetesrisiko
Hintergrund
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte 1997 eine Sicherheitsinformation zu antiretroviralen Proteasehemmern. Diese basiert auf Daten des europäischen Ausschusses für Arzneispezialitäten (CPMP).
Die Warnung betrifft die Wirkstoffe Indinavir, Ritonavir, Saquinavir sowie Nelfinavir, die zur Behandlung von HIV-Infektionen eingesetzt werden.
Hintergrund der Mitteilung sind über 100 gemeldete Fälle, in denen es unter der Therapie zu schwerwiegenden Störungen des Glukosestoffwechsels kam. Dies umfasste sowohl neu aufgetretenen Diabetes mellitus als auch die Entgleisung vorbestehender Erkrankungen.
💡Praxis-Tipp
Es wird empfohlen, bei Personen unter Therapie mit Proteasehemmern den Blutzucker engmaschig zu überwachen, da Stoffwechselentgleisungen bereits wenige Tage nach Therapiebeginn auftreten können. Zudem weist die Meldung darauf hin, dass eine Hyperglykämie auch nach dem Absetzen der Medikation persistieren kann.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM wurden Fälle von Diabetes und Hyperglykämie zu allen damals verfügbaren Proteasehemmern gemeldet. Explizit genannt werden die Wirkstoffe Indinavir, Ritonavir, Saquinavir und Nelfinavir.
Die durchschnittliche Zeit bis zum Auftreten der Hyperglykämie beträgt laut Sicherheitswarnung etwa 80 Tage nach Behandlungsbeginn. Es wurden jedoch auch Fälle dokumentiert, bei denen die Stoffwechselentgleisung bereits nach vier Tagen auftrat.
Nicht in jedem Fall. Die Meldung weist darauf hin, dass die erhöhten Blutzuckerkonzentrationen bei einigen Betroffenen auch nach dem Absetzen der Proteasehemmer bestehen blieben.
Den Berichten zufolge war in einigen Fällen der Beginn einer Insulintherapie oder die Anpassung einer bestehenden Insulindosis erforderlich. Alternativ mussten orale Antidiabetika verabreicht werden.
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Quelle: Berichte über Diabetes und Hyperglykämie bei Patienten unter Behandlung einer HIV-Infektion mit den Proteasehemmern Indinavir, Ritonavir, Saquinavir (BfArM, 1997). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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