Lungendenervierung (COPD): Katheterablation & Therapie
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Bewertung zur gezielten Lungendenervierung bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) durchgeführt. Das Projekt mit der Nummer H18-02 stellt ein Addendum zum vorangegangenen Auftrag H16-01 dar.
Die Bewertung erfolgt im Rahmen des Verfahrens nach § 137h SGB V. Dieses gesetzliche Verfahren regelt die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die auf dem Einsatz von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse basieren.
Bei der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation handelt es sich um ein nichtmedikamentöses Verfahren für die Atemwege. Ziel dieses Ansatzes bei COPD ist es, durch eine Ablation parasympathischer Nervenfasern in der Lunge die Bronchokonstriktion und Schleimproduktion zu verringern (allgemeiner medizinischer Hintergrund zur Einordnung des Kurztextes).
💡Praxis-Tipp
Da es sich bei der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation um ein Verfahren handelt, das einer Bewertung nach § 137h SGB V unterzogen wird, ist die Methode als neuartig einzustufen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den routinemäßigen klinischen Einsatz die finalen Beschlüsse des G-BA zur Erprobung oder zum Nutzen der Methode abgewartet werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Das Projekt bewertet die gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patienten mit COPD. Es handelt sich um ein Addendum zum vorherigen Auftrag H16-01 im Rahmen der Methodenbewertung nach § 137h SGB V.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG am 22.03.2018 mit dieser Bewertung beauftragt.
Ja, laut den Projektinformationen des IQWiG ist der Bearbeitungsstatus für das Addendum H18-02 abgeschlossen. Die entsprechenden Dokumente wurden im Juli 2018 veröffentlicht.
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Quelle: IQWiG H18-02: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung - Addendum zum Auftrag H16-01 (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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