IQWiG2016Pneumologie

Tiotropium/Olodaterol: COPD-Therapie und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Metadaten des Berichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Dokument stellt ein Addendum zum Projekt A15-31 dar und befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Tiotropium/Olodaterol.

Tiotropium und Olodaterol werden als langwirksame Bronchodilatatoren zur Erhaltungstherapie bei Atemwegserkrankungen wie der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) eingesetzt. Die Bewertung erfolgte im Rahmen des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V.

Laut IQWiG-Bericht wird ein solches Addendum erstellt, wenn sich im Zuge der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergibt. Der Auftrag für dieses spezifische Addendum wurde am 22.12.2015 erteilt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die finale klinische Einordnung des Zusatznutzens von Tiotropium/Olodaterol die separaten Beschlussdokumente des G-BA vom 04.02.2016 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Es handelt sich um ein Addendum zur frühen Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Tiotropium/Olodaterol. Dieses wurde im Auftrag des G-BA erstellt.

Ein Addendum wird laut Bericht vorgelegt, wenn sich im Zuge der Beratungen des G-BA zu einem bestehenden Auftrag zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergibt.

Das Ausmaß des Zusatznutzens wird im abschließenden Beschluss des G-BA festgelegt. Dieser Beschluss schließt die frühe Nutzenbewertung ab und wurde am 04.02.2016 veröffentlicht.

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Quelle: IQWiG A15-57: Tiotropium/Olodaterol - Addendum zum Auftrag A15-31 (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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