Prostatakarzinom (mCRPC): Olaparib bei BRCA-Mutation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung von Olaparib. Es geht um erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und BRCA1/2-Mutationen.
Voraussetzung für die Bewertung ist, dass die Erkrankung nach einer vorherigen Behandlung mit einer neuen hormonellen Substanz (NHA) progredient ist. Grundlage der Bewertung ist die randomisierte kontrollierte Studie PROfound.
In diesem Addendum wurden nachgereichte Daten des pharmazeutischen Unternehmers zu patientenrelevanten Endpunkten wie Gesamtüberleben, Schmerz und Nebenwirkungen neu bewertet.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass der beträchtliche Zusatznutzen von Olaparib beim mCRPC spezifisch für die Subpopulation mit BRCA1/2-Mutationen gilt. Zudem wird betont, dass dieser Nutzen nur im Vergleich zu Abirateron oder Enzalutamid belegt ist, nicht jedoch, wenn Docetaxel oder Cabazitaxel als patientenindividuelle Therapie indiziert sind.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Dies gilt für Patienten, bei denen Abirateron oder Enzalutamid als Vergleichstherapie am besten geeignet ist.
Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und BRCA1/2-Mutationen. Die Erkrankung muss zudem nach einer Vortherapie mit einer neuen hormonellen Substanz progredient sein.
Laut Bericht zeigt sich in den adjustierten Auswertungen ein positiver Effekt auf das Gesamtüberleben. Das Institut leitet daraus einen beträchtlichen Zusatznutzen ab.
Nein, laut der Bewertung ist ein Zusatznutzen nicht belegt, wenn Docetaxel oder Cabazitaxel als patientenindividuelle Therapie am besten geeignet sind.
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Quelle: IQWiG A21-51: Olaparib (Prostatakarzinom) - Addendum zum Auftrag A20-106 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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