Trifluridin/Tipiracil: Zusatznutzen bei Magenkarzinom
Hintergrund
Die IQWiG-Nutzenbewertung A19-85 aus dem Jahr 2020 untersucht den Zusatznutzen von Trifluridin/Tipiracil. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Personen mit metastasiertem Magenkarzinom einschließlich Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs.
Voraussetzung für die Therapie ist, dass die Betroffenen bereits mit mindestens zwei systemischen Therapieregimen für die fortgeschrittene Erkrankung behandelt wurden. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Best Supportive Care (BSC) festgelegt.
Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Ergebnissen der randomisierten, doppelblinden Phase-III-Studie TAGS. In dieser wurde die Kombination aus Trifluridin/Tipiracil plus BSC mit Placebo plus BSC verglichen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass unter der Therapie mit Trifluridin/Tipiracil ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden durch schwere hämatologische Nebenwirkungen wie Anämie, Neutropenie und Leukopenie besteht. Es wird in der Fachinformation entsprechend auf das Risiko einer Knochenmarkssuppression hingewiesen, was eine regelmäßige Überwachung des Blutbildes im klinischen Alltag relevant macht.
Häufig gestellte Fragen
Die IQWiG-Bewertung sieht einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen im Vergleich zu Best Supportive Care. Dies basiert vor allem auf einer signifikanten Verlängerung des Gesamtüberlebens.
Das Medikament ist für erwachsene Personen zugelassen, die bereits mit mindestens zwei systemischen Therapieregimen für die fortgeschrittene Erkrankung behandelt wurden. Es handelt sich somit um eine Therapie ab der dritten Linie.
Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 35 mg/m² Körperoberfläche zweimal täglich. Die Einnahme erfolgt an den Tagen 1 bis 5 und 8 bis 12 eines 28-Tage-Zyklus.
Laut der bewerteten TAGS-Studie kommt es vermehrt zu schweren hämatologischen Nebenwirkungen. Dazu zählen insbesondere Anämie, Neutropenie und Leukopenie.
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Quelle: IQWiG A19-85: Trifluridin/Tipiracil (Magenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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