IQWiG2015Kardiologie

Edoxaban bei Vorhofflimmern: Zusatznutzen und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2015. Gegenstand der frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V ist der Wirkstoff Edoxaban, ein direktes orales Antikoagulans zur Hemmung der Blutgerinnung.

Die Bewertung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegeben. Sie untersucht den Zusatznutzen von Edoxaban im kardiologischen Anwendungsgebiet, insbesondere zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) wie Warfarin.

Grundlage für die Bewertung der Prophylaxe bei Vorhofflimmern ist die Zulassungsstudie ENGAGE AF-TIMI 48.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, bei der Aufklärung über Edoxaban das im Vergleich zu Vitamin-K-Antagonisten vorteilhafte Nutzen-Risiko-Profil hinsichtlich Schlaganfallprävention und reduziertem Blutungsrisiko zu kommunizieren.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG attestiert Edoxaban einen beträchtlichen Zusatznutzen für bestimmte Patienten. Dies begründet sich durch weniger Schlaganfälle und ein geringeres Blutungsrisiko im Vergleich zur Standardtherapie.

Die Bewertung stützt sich maßgeblich auf die Daten der ENGAGE AF-TIMI 48 Studie. Hierbei wurde Edoxaban mit dem Vitamin-K-Antagonisten Warfarin verglichen.

Nein, laut IQWiG fehlen für ein zweites Anwendungsgebiet entsprechende Datenanalysen. Daher konnte hierfür kein Zusatznutzen belegt werden.

Die finale Entscheidung obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser führt nach der IQWiG-Bewertung ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst den endgültigen Beschluss.

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Quelle: IQWiG A15-29: Edoxaban - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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