Dacomitinib bei NSCLC: Indikation bei EGFR-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dacomitinib (Handelsname Vizimpro) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Oktober 2019 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie beispielsweise aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).

Diese Mutationen bieten einen Ansatzpunkt für zielgerichtete Therapien. Dacomitinib gehört zur Wirkstoffklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren, die spezifisch an diesen mutierten Rezeptoren ansetzen und das Tumorwachstum hemmen sollen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und des festgestellten Zusatznutzens die vollständigen Beschlussdokumente (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie) herangezogen werden müssen, da diese in der administrativen Übersicht nicht explizit aufgeführt sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Dacomitinib als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung von Dacomitinib wurde am 17.10.2019 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.

Die administrativen Daten verweisen für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe und den Beschlusstext der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dacomitinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, Erstlinie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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