IQWiG2011Nephrologie

Belatacept (Nierentransplantation): Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Artikel basiert auf den administrativen Metadaten des IQWiG-Projekts A11-13 aus dem Jahr 2011. Da der Quelltext sehr kurz ist und ausschließlich formale Projektdaten enthält, wurde allgemeines medizinisches Hintergrundwissen zur Einordnung ergänzt.

Belatacept ist ein Immunsuppressivum aus der Klasse der selektiven T-Zell-Kostimulationsblocker. Es wird im klinischen Alltag zur Prophylaxe der Transplantatabstoßung bei erwachsenen Patienten nach einer Nierentransplantation eingesetzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Mitberatung über den Inhalt und die Vollständigkeit des Herstellerdossiers zu Belatacept. Dies stellt einen formalen Zwischenschritt im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln (AMNOG) in Deutschland dar.

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💡Praxis-Tipp

Da es sich bei diesem Dokument lediglich um die formale Prüfung der Dossier-Vollständigkeit handelt, wird für klinische und wirtschaftliche Entscheidungen die Konsultation der finalen Nutzenbewertung (IQWiG-Projekt A12-03) sowie des entsprechenden G-BA-Beschlusses zu Belatacept empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht handelte es sich um eine Mitberatung über den Inhalt und die Vollständigkeit des Herstellerdossiers. Dieser Auftrag wurde vom G-BA erteilt und im Oktober 2011 abgeschlossen.

Das IQWiG ordnet das Anwendungsgebiet dem Bereich der Nieren und Harnwege zu. Im klinischen Kontext betrifft dies die Immunsuppression nach einer Nierentransplantation.

Die eigentliche Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V wurde laut IQWiG in einem separaten Folgeprojekt durchgeführt. Dieses wird unter der Projektnummer A12-03 geführt.

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Quelle: IQWiG A11-13: Belatacept - Mitberatung über Inhalt und Vollständigkeit des Dossiers (IQWiG, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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