IQWiG2020Kardiologie

ATTR-Kardiomyopathie: Tafamidis Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G20-03 bewertet Tafamidis zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM). Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) daher ausschließlich mit der Prüfung spezifischer Rahmenbedingungen. Im Fokus der Bewertung stehen die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten.

Die Zielpopulation umfasst erwachsene Erkrankte mit einer Wildtyp- oder hereditären ATTR-CM. Die genaue epidemiologische Erfassung gestaltet sich aufgrund der Seltenheit der Erkrankung und fehlender einheitlicher Meldesysteme als herausfordernd.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass bei älteren und multimorbiden Personen mit ATTR-CM häufig eine Polypharmazie vorliegt. Es wird betont, dass dies einen negativen Einfluss auf die Adhärenz der Tafamidis-Therapie haben kann. Eine regelmäßige Überprüfung der Medikamenteneinnahme und möglicher Therapieabbrüche wird im klinischen Alltag als relevant erachtet.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Arzneimittel zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) indiziert. Die Anwendung erfolgt bei erwachsenen Patientinnen und Patienten.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich laut Bewertung auf 328.553,41 Euro pro Person. Diese Summe umfasst ausschließlich die reinen Arzneimittelkosten.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG prüft in diesem Verfahren lediglich die Patientenzahlen und Therapiekosten.

Der Bericht schätzt die GKV-Zielpopulation für das Jahr 2020 auf etwa 1634 bis 1732 betroffene Erwachsene. Diese Schätzung wird jedoch aufgrund methodischer Unsicherheiten bei der Datenerhebung als unsicher eingestuft.

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Quelle: IQWiG G20-03: Tafamidis (Wildtyp- oder hereditäre Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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