Verletzungen & Vergiftungen (S00-T98): ICD-10-Kodierung
Hintergrund
Das Kapitel XIX der ICD-10-GM Version 2026 des BfArM umfasst die Klassifikation von Verletzungen, Vergiftungen und bestimmten anderen Folgen äußerer Ursachen (S00-T98). Das Dokument dient der einheitlichen Verschlüsselung von Traumata und toxischen Einwirkungen im medizinischen Alltag.
Die Systematik unterteilt sich in S-Kodes für Verletzungen einzelner, spezifischer Körperregionen und T-Kodes für Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen. Zudem werden unter den T-Kodes Vergiftungen, Erfrierungen und Verbrennungen abgebildet.
Ausdrücklich ausgeschlossen von diesem Kapitel sind unter anderem Geburtstraumata bei Neugeborenen, Verletzungen der Mutter unter der Geburt sowie pathologische Frakturen und Stressfrakturen. Diese Entitäten werden in anderen Kapiteln der ICD-10-GM klassifiziert.
💡Praxis-Tipp
Bei der Kodierung multipler Verletzungen wird grundsätzlich die getrennte Verschlüsselung jeder einzelnen Verletzung präferiert. Kombinationskategorien sind laut Klassifikation nur dann zu verwenden, wenn die einzelnen Zustände unzureichend bezeichnet sind oder eine einzelne Schlüsselnummer für die primäre Klassifizierung geeigneter erscheint. Zudem ist auf die genaue Unterscheidung der Bindewörter zu achten, da "mit" zwingend die Beteiligung beider genannter Regionen voraussetzt.
Häufig gestellte Fragen
Die Klassifikation sieht hierfür spezifische Ausrufezeichenkodes vor. Diese unterteilen den Weichteilschaden in die Grade I bis III, jeweils getrennt für offene und geschlossene Frakturen oder Luxationen.
S-Kodes werden für Verletzungen einzelner, spezifisch benannter Körperregionen verwendet. T-Kodes dienen der Verschlüsselung von Verletzungen mehrerer oder unklarer Körperregionen sowie von Vergiftungen und Verbrennungen.
Pathologische Frakturen bei Osteoporose sind ausdrücklich aus dem Kapitel XIX (S00-T98) ausgeschlossen. Sie werden stattdessen in anderen Kapiteln der ICD-10-GM, spezifisch unter der Gruppe M80.-, klassifiziert.
Laut der Definition des BfArM werden ungiftige Insektenbisse oder -stiche als oberflächliche Verletzungen klassifiziert. Toxische Wirkungen durch biologisch aktive Substanzen werden hingegen in den T-Kategorien abgebildet.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel XIX: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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