Tisotumab vedotin: Therapie bei Zervixkarzinom-Rezidiv
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoff Tisotumab vedotin (Handelsname Tivdak) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Verfahrens.
Das Zervixkarzinom ist eine der häufigsten gynäkologischen Krebserkrankungen. In fortgeschrittenen Stadien, insbesondere bei Rezidiven oder Metastasierung nach vorheriger systemischer Therapie, besteht ein hoher medizinischer Bedarf an zielgerichteten Behandlungsoptionen.
Bei Tisotumab vedotin handelt es sich um ein onkologisches Medikament. Das Verfahren wurde im Februar 2026 mit einem entsprechenden Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Einsatz von Tisotumab vedotin zwingend eine Krankheitsprogression unter oder nach einer vorherigen systemischen Therapie dokumentiert sein muss.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament wird bei erwachsenen Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom angewendet. Es wird laut G-BA als Monotherapie eingesetzt.
Es muss eine dokumentierte Krankheitsprogression vorliegen. Diese muss unter oder nach einer vorherigen systemischen Therapie aufgetreten sein.
Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie sind im vollständigen Beschlusstext vom 19.02.2026 dokumentiert. Die administrativen Eckdaten verweisen hierfür auf die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tisotumab vedotin (Zervixkarzinom, vorbehandelt) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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