Tisagenlecleucel bei ALL: Indikation und Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Tisagenlecleucel (Handelsname Kymriah).

Tisagenlecleucel ist eine CAR-T-Zell-Therapie, die bei bestimmten onkologischen Erkrankungen eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bezieht sich spezifisch auf die Behandlung der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (ALL).

Bei dem Präparat handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Es ist laut Dokument offiziell als Orphan Drug klassifiziert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse dieses spezifischen G-BA-Verfahrens aus dem Jahr 2018/2019 zu Tisagenlecleucel mittlerweile aufgehoben wurden. Für die aktuelle Verordnungsfähigkeit und die Vorgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung muss auf die neueren Beschlüsse der Folgeverfahren zurückgegriffen werden.

Häufig gestellte Fragen

Ja, laut G-BA-Dokument ist Tisagenlecleucel (Kymriah) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Das beschriebene Nutzenbewertungsverfahren bezieht sich auf den Einsatz von Tisagenlecleucel bei der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (ALL).

Nein, die Dokumentation zeigt, dass die Beschlüsse aus diesem spezifischen Verfahren aufgehoben wurden. Sie wurden durch spätere Neubewertungsverfahren ab dem Jahr 2020 ersetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tisagenlecleucel (Akute lymphatische B-Zell-Leukämie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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