Teriflunomid (RRMS): Indikation und Therapieempfehlung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Teriflunomid (Handelsname Aubagio®) durchgeführt. Das initiale Verfahren wurde im März 2014 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
Teriflunomid wird in der Neurologie als krankheitsmodifizierende Therapie eingesetzt. Die Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die in ihrer häufigsten Form schubförmig-remittierend (RRMS) verläuft.
Ziel der G-BA-Nutzenbewertung ist es, den Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festzustellen. Dies bildet die Grundlage für die Erstattungsfähigkeit und Preisverhandlungen im deutschen Gesundheitssystem.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verordnung von Teriflunomid ist darauf zu achten, dass die Zulassung und die entsprechende G-BA-Nutzenbewertung spezifisch für erwachsene Personen mit der schubförmig-remittierenden Verlaufsform der Multipler Sklerose (RRMS) gelten. Für andere Verlaufsformen der MS oder pädiatrische Gruppen liegt gemäß diesem Beschlussdokument keine Bewertung vor.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokumentation ist Teriflunomid zur Behandlung erwachsener Personen mit schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (RRMS) angezeigt.
Die wissenschaftliche Nutzenbewertung des Wirkstoffs wurde im Auftrag des G-BA durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt.
Der initiale Beschluss zur Nutzenbewertung von Teriflunomid wurde vom G-BA am 20. März 2014 gefasst und trat am selben Tag in Kraft. Ein weiteres Bewertungsverfahren wurde laut Dokumentation im Jahr 2021 abgeschlossen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Teriflunomid (Schubförmig remittierende Multiple Sklerose) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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