Saccharomyces boulardii: Kontraindikationen & Fungämie
Hintergrund
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) enthalten lebensfähige Hefezellen. Sie sind laut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Diarrhö-Formen zugelassen.
Einige Präparate verfügen zudem über eine Zulassung zur begleitenden Behandlung chronischer Akne-Formen.
Ein Rote-Hand-Brief aus dem Jahr 2018 informiert über seltene, aber schwerwiegende Komplikationen unter der Therapie. In seltenen Fällen sind Fungämien aufgetreten, die bei schwerkranken Personen zu Todesfällen führten.
💡Praxis-Tipp
Der Rote-Hand-Brief betont das Risiko einer aerogenen oder manuellen Übertragung der Hefezellen im klinischen Alltag. Es wird dringend darauf hingewiesen, Kapseln oder Beutel mit Saccharomyces boulardii niemals im Patientenzimmer zu öffnen, um nosokomiale Fungämien bei vulnerablen Zimmernachbarn zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ sind unter der Behandlung mit Saccharomyces boulardii in seltenen Fällen Fungämien aufgetreten. Bei schwerkranken Personen kam es in diesem Zusammenhang zu Todesfällen.
Das Dokument gibt vor, dass Beutel und Kapseln nicht im Krankenzimmer geöffnet werden dürfen. Zudem wird das Tragen von Handschuhen sowie anschließendes gründliches Händewaschen empfohlen.
Die Präparate sind zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Formen von Diarrhöen zugelassen. Einige Arzneimittel haben zusätzlich eine Zulassung für die begleitende Behandlung chronischer Akne.
Ja, der Rote-Hand-Brief warnt vor einer Kontamination von Personen in unmittelbarer Nähe. Die lebensfähigen Hefezellen können über die Raumluft oder die Hände des Personals übertragen werden.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Saccharomyces boulardii (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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