Risdiplam bei SMA Typ 1: Zusatznutzen und Therapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung von Risdiplam. Er befasst sich mit der medikamentösen Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA).
Anlass für das Addendum war die Nachreichung von Daten durch den pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Bewertet wird ein unadjustierter Vergleich einzelner Studienarme mit längeren Beobachtungsdauern. Dabei werden Daten der FIREFISH-Studie zu Risdiplam mit Langzeitdaten der ENDEAR- und SHINE-Studien zu Nusinersen bei Säuglingen ab zwei Monaten mit SMA Typ 1 verglichen.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation der Überlegenheitsdaten von Risdiplam gegenüber Nusinersen wird auf methodische Einschränkungen hingewiesen. Da es sich um einen unadjustierten Vergleich verschiedener Studienarme handelt, können die beobachteten Überlebensvorteile teilweise durch unterschiedliche Ausgangsprognosen der Säuglinge bedingt sein. Der festgestellte Zusatznutzen begründet sich laut IQWiG vor allem in der vorteilhaften oralen Darreichungsform.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Risdiplam im Vergleich zu Nusinersen. Dieser wird maßgeblich durch die schonendere orale Applikationsform im Vergleich zur intrathekalen Gabe begründet.
Für die Bewertung wurden Daten der FIREFISH-Studie zu Risdiplam herangezogen. Diese wurden mit Langzeitdaten aus dem Nusinersen-Arm der ENDEAR-Studie, fortgeführt in der SHINE-Studie, verglichen.
In dem unadjustierten Vergleich einzelner Studienarme zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied beim Gesamtüberleben zugunsten von Risdiplam. Das IQWiG weist jedoch darauf hin, dass methodische Verzerrungen durch unterschiedliche Ausgangsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können.
Eine dauerhafte Beatmung wird im Bericht als Beatmung über mindestens 16 Stunden pro Tag definiert. Diese muss durchgehend für mehr als 21 Tage bei Abwesenheit von akuten reversiblen Ereignissen erfolgen.
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Quelle: IQWiG A21-118: Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Addendum zum Auftrag A21-50 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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