Pitolisant (Wakix): Zusatznutzen bei Narkolepsie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Pitolisant (Handelsname Wakix®) durchgeführt.

Pitolisant wird im therapeutischen Gebiet der Narkolepsie eingesetzt, welche zu den Krankheiten des Nervensystems zählt.

Bei dem Medikament des pharmazeutischen Unternehmers Bioprojet Pharma SARL handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Pitolisant der Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt gilt, die genaue Einstufung des Ausmaßes jedoch den detaillierten G-BA-Beschlussdokumenten entnommen werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Pitolisant im therapeutischen Gebiet der Narkolepsie eingesetzt. Dies zählt zu den Krankheiten des Nervensystems.

Ja, die Dokumentation des G-BA stuft Pitolisant als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) ein.

Die abschließende Beschlussfassung des G-BA erfolgte am 19.01.2017. Damit trat auch die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pitolisant (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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