Omaveloxolon (Friedreich-Ataxie): Indikation & Kosten
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht G24-06 umfasst die Dossierbewertung von Omaveloxolon zur Behandlung der Friedreich-Ataxie. Das Arzneimittel wird bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren angewendet.
Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird im weiteren Verfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet.
Der vorliegende Bericht fokussiert sich ausschließlich auf die Überprüfung der Angaben des pharmazeutischen Unternehmers. Dabei werden die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten analysiert.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass demografische Daten der Gesamtbevölkerung nicht auf Patientengruppen mit Friedreich-Ataxie übertragen werden können. Aufgrund des frühen Krankheitsbeginns und der deutlich verkürzten Lebenserwartung ist der Anteil erwachsener Patienten in der Realität geringer als in der Normalbevölkerung.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht wird Omaveloxolon zur Behandlung der Friedreich-Ataxie angewendet. Die Zielgruppe umfasst Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren.
Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich auf etwa 327.000 Euro pro Patient. Der Bericht stuft die vom Hersteller berechneten reinen Arzneimittelkosten als plausibel ein.
Die Therapie erfolgt laut Fachinformation mit einer täglichen Dosis von 150 mg. Dies entspricht der Einnahme von drei Hartkapseln zu je 50 mg einmal am Tag.
Das Medikament ist als Orphan Drug für ein seltenes Leiden zugelassen. Bei diesen Arzneimitteln gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G24-06: Omaveloxolon (Friedreich-Ataxie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG G24-02: Vamorolon (Duchenne-Muskeldystrophie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G24-01: Pegzilarginase (Hyperargininämie) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G16-04: Migalastat - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
IQWiG G21-29: Vosoritid (Achondroplasie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G20-12: Onasemnogen-Abeparvovec (spinale Muskelatrophie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G17-05: Nusinersen (Spinale Muskelatrophie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
IQWiG G23-01: Sutimlimab (hämolytischen Anämie bei erwachsenen Patienten mit Kälteagglutinin-Krankheit) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G22-33: Olipudase alfa (ASMD) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen