IQWiG2018Onkologie

Nivolumab bei Urothelkarzinom: Therapie und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Projektinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur frühen Nutzenbewertung von Nivolumab beim Urothelkarzinom (Projekt A17-29).

Das Urothelkarzinom ist die häufigste Form von Blasenkrebs. In fortgeschrittenen Stadien kommen zunehmend Immuntherapien wie Checkpoint-Inhibitoren zum Einsatz, um das Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG im Jahr 2017 mit der Dossierbewertung. Ziel war es, den Zusatznutzen von Nivolumab in diesem Anwendungsgebiet systematisch zu untersuchen, woraufhin der G-BA im Dezember 2017 einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass laut IQWiG direkte Vergleichsstudien zwischen den verschiedenen Immuntherapien (Nivolumab, Atezolizumab, Pembrolizumab) beim Urothelkarzinom fehlen, was die evidenzbasierte klinische Auswahl des optimalen Checkpoint-Inhibitors erschwert.

Häufig gestellte Fragen

Ja, das IQWiG hat im Rahmen des Projekts A17-29 eine Dossierbewertung zur frühen Nutzenbewertung von Nivolumab beim Urothelkarzinom durchgeführt. Der Auftrag hierzu wurde im Juli 2017 vom G-BA erteilt.

Laut IQWiG fehlt ein direkter Vergleich der verschiedenen Immuntherapien untereinander. Es wird betont, dass direkte Vergleichsstudien zwischen Nivolumab, Atezolizumab und Pembrolizumab sinnvoll wären.

Ja, Nivolumab wurde in zahlreichen weiteren onkologischen Indikationen bewertet. Dazu gehören unter anderem das Nierenzellkarzinom, das Melanom und das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC).

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Quelle: IQWiG A17-29: Nivolumab (Urothelkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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