Netupitant/Palonosetron: CINV-Prävention und Dosierung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2016 ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Netupitant/Palonosetron (Handelsname Akynzeo®) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und den definierten Anwendungsgebieten des Beschlusses.

Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen (CINV) stellen eine erhebliche Belastung für onkologische Erkrankte dar. Eine effektive antiemetische Prophylaxe ist entscheidend für den Erhalt der Lebensqualität und die Sicherstellung der Therapietreue.

Das Verfahren nach § 35a SGB V bewertet den Zusatznutzen solcher neuen Arzneimittel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die Fixkombination aus Netupitant und Palonosetron zielt auf die Prävention dieser Symptome ab.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikation für Netupitant/Palonosetron bei stark emetogener Chemotherapie laut G-BA-Dokumentation spezifisch auf Therapien auf Cisplatin-Basis beschränkt ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist die Fixkombination zur Prävention von Übelkeit und Erbrechen bei mäßig emetogener sowie bei stark emetogener Chemotherapie auf Cisplatin-Basis indiziert.

Der im G-BA-Verfahren genannte Handelsname des Präparats lautet Akynzeo®.

Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Dies geschieht oft basierend auf einer Vorabbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Netupitant/Palonosetron (Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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