Myokardinfarkt: Definition und Kriterien der Typen 1-5
Hintergrund
Die DGK-Pocket-Leitlinie (2018) adaptiert die vierte universelle Definition des Myokardinfarktes der ESC. Sie unterscheidet grundlegend zwischen einer Myokardschädigung und einem manifesten Myokardinfarkt.
Eine Myokardschädigung liegt vor, wenn die kardialen Troponinwerte (cTn) über das 99. Perzentil des oberen Referenzwertes ansteigen. Sind diese Werte dynamisch durch einen Anstieg oder Abfall gekennzeichnet, wird die Schädigung als akut eingestuft.
Für die Diagnose eines akuten Myokardinfarktes fordert die Leitlinie zusätzlich zur akuten Myokardschädigung den Nachweis einer akuten Myokardischämie. Dies ermöglicht eine präzisere klinische Einordnung und Therapieplanung.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler im klinischen Alltag ist die Gleichsetzung von isoliert erhöhten Troponinwerten mit einem Myokardinfarkt. Die Leitlinie betont, dass ein Troponinanstieg ohne klinische, elektrokardiographische oder bildgebende Ischämiezeichen lediglich eine Myokardschädigung darstellt. Es wird empfohlen, in solchen Fällen systematisch nach anderen Ursachen wie Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz oder Sepsis zu suchen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird der Typ-1-Infarkt durch eine akute Plaque-Ruptur oder -Erosion mit Thrombose verursacht. Der Typ-2-Infarkt entsteht hingegen durch ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffangebot und -bedarf, beispielsweise durch schwere Anämie oder Koronarspasmen, ohne dass eine akute Atherothrombose vorliegt.
Die Leitlinie definiert einen PCI-assoziierten Infarkt (Typ 4a) durch einen cTn-Anstieg auf das über 5-Fache des 99. Perzentils. Bei einem CABG-assoziierten Infarkt (Typ 5) muss der Wert auf das über 10-Fache des 99. Perzentils ansteigen, jeweils in zwingender Kombination mit neuen Ischämiezeichen.
MINOCA steht für einen Myokardinfarkt ohne obstruktive koronare Atherosklerose. Die Leitlinie beschreibt dies als Infarkt, bei dem in der Angiographie keine Stenose von 50 Prozent oder mehr vorliegt, weshalb weitere funktionelle oder bildgebende Tests zur Ursachenklärung empfohlen werden.
Eine Myokardschädigung ist laut Leitlinie rein laborchemisch durch einen Troponinwert über dem 99. Perzentil definiert. Für die Diagnose eines Infarktes muss zwingend ein klinischer, EKG-basierter oder bildgebender Nachweis einer akuten Ischämie hinzukommen.
Bei einem inferioren Infarkt wird gemäß Leitlinie die frühe Aufzeichnung der rechtspräkordialen Ableitungen V3R und V4R empfohlen. Dies dient dem Nachweis einer möglichen rechtsventrikulären Beteiligung.
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Quelle: Pocket-Leitlinie: Vierte Definition des Myokardinfarktes (Version 2018) (DGK, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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