IQWiG2020Onkologie

Mogamulizumab: Therapie bei Mycosis fungoides & Sézary

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G20-11 bewertet Mogamulizumab als Orphan Drug zur Behandlung der Mycosis fungoides (MF) und des Sézary-Syndroms. Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Gegenstand der Bewertung sind ausschließlich die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird separat durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Vor dem Start einer Therapie mit Mogamulizumab wird zwingend eine Testung auf eine Hepatitis-B-Infektion gefordert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Infusionstherapie über einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten erfolgen muss.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament ist für Erwachsene mit Mycosis fungoides oder Sézary-Syndrom zugelassen. Voraussetzung ist laut IQWiG-Bericht, dass bereits mindestens eine systemische Vortherapie stattgefunden hat.

Die Gabe erfolgt in 28-Tage-Zyklen. Im ersten Zyklus wird das Medikament an den Tagen 1, 8, 15 und 22 verabreicht, in allen darauffolgenden Zyklen an den Tagen 1 und 15.

Die reinen Arzneimittelkosten belaufen sich im ersten Behandlungsjahr auf rund 204.700 Euro. In den Folgejahren sinken die Kosten auf etwa 190.000 Euro jährlich, da weniger Infusionen notwendig sind.

Die Therapie wird laut Fachinformation so lange fortgeführt, bis die Erkrankung fortschreitet. Ein weiterer Abbruchgrund ist das Auftreten einer inakzeptablen Toxizität.

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Quelle: IQWiG G20-11: Mogamulizumab (Mycosis fungoides oder Sezary-Syndrom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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