Madentherapie (Lucilia sericata): Indikation & Therapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2014 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff "lebende Larven von Lucilia sericata" durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Beschlussdaten des G-BA.
Die biochirurgische Wundreinigung (Madentherapie) mit Larven der Goldfliege (Lucilia sericata) wird zur Behandlung von Wunden eingesetzt. Die betroffenen Handelsnamen in diesem Verfahren sind BioBag® und BioMonde® Freie Larven.
Das Anwendungsgebiet umfasst das Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden. Dies gilt spezifisch für Fälle, in denen eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.
💡Praxis-Tipp
Da im Rahmen der G-BA-Nutzenbewertung kein vollständiges Dossier des Herstellers eingereicht wurde, gilt ein Zusatznutzen formal als nicht belegt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Lucilia sericata-Larven (BioBag®, BioMonde®) primär dann indiziert ist, wenn ein klassisches instrumental-chirurgisches Debridement nicht erwünscht oder möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß den G-BA-Dokumenten ist die Therapie für das Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden indiziert. Dies gilt insbesondere, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.
In dem Bewertungsverfahren werden die Produkte BioBag® und BioMonde® Freie Larven des pharmazeutischen Unternehmers BioMonde GmbH aufgeführt.
Da der pharmazeutische Unternehmer kein oder ein unvollständiges Dossier eingereicht hat, konnte im Rahmen dieses spezifischen Verfahrens von 2014 kein Zusatznutzen belegt werden.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: lebende Larven von Lucilia sericata (Chronische oder schwer heilende Wunden) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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