IQWiG2017Hämatologie

Lonoctocog alfa: Therapie-Empfehlung bei Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Projektinformationen der IQWiG-Nutzenbewertung (A17-03). Da es sich um ein kurzes Metadaten-Dokument handelt, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zur Einordnung ergänzt.

Hämophilie A ist eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Gerinnungsfaktor VIII verursacht wird. Lonoctocog alfa ist ein rekombinanter Faktor-VIII-Wirkstoff, der zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei betroffenen Patienten eingesetzt wird.

Das vorliegende Dokument beschreibt die Eckdaten der Dossierbewertung zur frühen Nutzenbewertung von Lonoctocog alfa gemäß § 35a SGB V (AMNOG-Verfahren). Der Auftrag für diese Arzneimittelbewertung im Anwendungsgebiet der Hämatologie wurde am 01.02.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erteilt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die initiale Dossierbewertung durch nachfolgende Stellungnahmeverfahren modifiziert werden kann und erst der finale G-BA-Beschluss für die Verordnungspraxis maßgeblich ist.

Häufig gestellte Fragen

Lonoctocog alfa ist ein rekombinanter Faktor-VIII-Wirkstoff. Er wird im Anwendungsgebiet der Hämatologie zur Behandlung der Hämophilie A eingesetzt.

Die Dossierbewertung und deren Kurzfassung wurden am 02.05.2017 veröffentlicht. Der finale Beschluss des G-BA folgte am 20.07.2017.

Ja, laut Dokument wird nach Abschluss der initialen Bewertung ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und zu einer veränderten finalen Nutzenbewertung führen.

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Quelle: IQWiG A17-03: Lonoctocog alfa (Hämophilie A) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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