Lenalidomid & Thalidomid: T-Rezept und Verschreibung
Hintergrund
Die Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2025 fasst die strengen gesetzlichen Vorgaben für die Verordnung von Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid in Deutschland zusammen. Diese immunmodulatorischen Substanzen (IMiDs) gehören zu den umsatzstärksten onkologischen Medikamenten, insbesondere bei der Therapie des multiplen Myeloms.
Hintergrund der strengen Regulation ist die ausgeprägte teratogene Wirkung dieser Wirkstoffgruppe. Um ungeborene Kinder vor schweren Fehlbildungen zu schützen, unterliegen die Verschreibung und Abgabe einem engmaschigen Kontrollsystem.
💡Praxis-Tipp
Die Sicherheitswarnung betont, dass männliche Personen auch nach einer erfolgreichen Vasektomie zwingend ein Kondom benutzen müssen. Dies wird damit begründet, dass Thalidomid weiterhin in der Samenflüssigkeit enthalten sein kann. Zudem ist zu beachten, dass T-Rezepte unabhängig von der Personengruppe immer nur 6 Tage ab Ausstellungsdatum gültig sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM ist ein T-Rezept ab dem Ausstellungsdatum für exakt 6 Tage gültig. Dies gilt unabhängig davon, für welche Personengruppe das Medikament verordnet wird.
Die Vorgaben des BfArM untersagen dies strikt. Auf einem T-Rezept dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen Wirkstoffe wie Lenalidomid verordnet werden.
Die Höchstmenge richtet sich nach dem Personenkreis. Für gebärfähige Frauen darf maximal der Bedarf für 4 Wochen verordnet werden, für alle anderen Personengruppen der Bedarf für bis zu 12 Wochen.
Das BfArM schreibt vor, dass auch nach einer Vasektomie beim Sexualverkehr mit gebärfähigen Frauen ein Kondom verwendet werden muss. Diese Regelung gilt während der Einnahme und für mindestens 7 Tage nach Behandlungsende.
Gemäß der Apothekenbetriebsordnung ist die Abgabe dieser Präparate im Versandhandel nicht gestattet. Die Einlösung muss in einer Vor-Ort-Apotheke erfolgen.
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Quelle: Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid: Voraussetzungen für die Verschreibung in Deutschland (BfArM, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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