IQWiG2020Onkologie

Brigatinib bei ALK-positivem NSCLC: Therapieempfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Addendum A20-85 zur frühen Nutzenbewertung von Brigatinib erstellt. Diese Zusammenfassung basiert auf den veröffentlichten Eckdaten des Berichts aus dem Jahr 2020.

Brigatinib ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor (TKI), der in der Onkologie zur zielgerichteten Therapie eingesetzt wird. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patienten mit einem anaplastischen Lymphomkinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

Die Bewertung bezieht sich spezifisch auf die Erstlinientherapie bei Patienten, die zuvor noch nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden. Das vorliegende Addendum ergänzt den ursprünglichen Bewertungsauftrag A20-42.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die finale klinische Einordnung des Zusatznutzens von Brigatinib in der Erstlinientherapie des ALK-positiven NSCLC der abschließende Beschluss des G-BA maßgeblich ist, da das IQWiG-Addendum lediglich die methodische Entscheidungsgrundlage darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung umfasst erwachsene Patienten mit einem ALK-positivem, fortgeschrittenem NSCLC. Voraussetzung ist, dass diese zuvor noch nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.

Nein, laut IQWiG-Bericht bleibt das Fazit der ursprünglichen Dossierbewertung (Auftrag A20-42) durch das vorliegende Addendum unverändert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) trifft den finalen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens. Dieser Beschluss schließt die frühe Nutzenbewertung offiziell ab.

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Quelle: IQWiG A20-85: Brigatinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Addendum zum Auftrag A20-42 (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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