Asthma: Indacaterol/Glycopyrronium/Mometason-Therapie
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die IQWiG-Nutzenbewertung zur Wirkstoffkombination Indacaterolacetat, Glycopyrroniumbromid und Mometasonfuroat (Ind/Glyc/Mom) zusammen.
Die Kombination ist als Erhaltungstherapie für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Asthma zugelassen. Dies betrifft Personen, deren Erkrankung mit einem lang wirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) und einer hohen Dosis eines inhalativen Kortikosteroids (ICS) nicht ausreichend kontrolliert ist und die im Vorjahr mindestens eine Exazerbation hatten.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kombination aus hoch dosiertem ICS, LABA und einem lang wirksamen Muskarinrezeptor-Antagonisten (LAMA) festgelegt.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dreifachkombination nicht zur Behandlung akuter Asthmasymptome eingesetzt werden darf. Zudem wird betont, dass Patientinnen und Patienten die Therapie bei unzureichender Wirkung nicht abrupt und ohne ärztliche Aufsicht beenden sollten, da die Symptome sonst wiederkehren können.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (hoch dosiertes ICS + LABA + LAMA) nicht belegt. In der Zulassungsstudie zeigten sich keine signifikanten Vorteile bei Mortalität, Morbidität oder Lebensqualität.
Das Medikament ist für Erwachsene zugelassen, deren Asthma mit einer Kombination aus LABA und hoch dosiertem ICS nicht ausreichend kontrolliert ist. Zudem muss im Vorjahr mindestens eine Asthmaexazerbation aufgetreten sein.
Gemäß Fachinformation wird täglich eine Kapsel über den zugehörigen Inhalator angewendet. Die Inhalation sollte jeden Tag zur gleichen Tageszeit erfolgen.
Nein, die Fachinformation warnt ausdrücklich davor, das Präparat zur Behandlung akuter Asthmasymptome oder Bronchospasmen einzusetzen. Es dient ausschließlich der Erhaltungstherapie.
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Quelle: IQWiG A20-69: Indacaterolacetat / Glycopyrroniumbromid / Mometasonfuroat (Asthma) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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