Apixaban bei Lungenembolie und TVT: Zusatznutzen (BMI)
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Apixaban beauftragt. Ziel ist die Bewertung des Zusatznutzens bei der Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie der Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen.
Die Bewertung unterteilt sich in zwei Fragestellungen. Die erste Fragestellung umfasst die Initialbehandlung von TVT und LE sowie die parallel einzuleitende Prophylaxe. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde hierbei ein niedermolekulares Heparin (NMH) mit parallel einzuleitendem Vitamin-K-Antagonisten (VKA) festgelegt.
Die zweite Fragestellung bezieht sich auf die Langzeitprophylaxe von rezidivierenden TVT und LE nach Abschluss einer sechsmonatigen Behandlung. Hierbei dient ein VKA als zweckmäßige Vergleichstherapie. Patienten mit hämodynamisch instabiler LE sind von der Bewertung ausgeschlossen.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht zeigt, dass der Zusatznutzen von Apixaban bei der Initialbehandlung von Venenthrombosen stark vom Körpergewicht abhängt. Es wird hervorgehoben, dass sich nur für Patienten mit einem BMI > 28 kg/m² ein beträchtlicher Zusatznutzen belegen lässt, während bei schlankeren Patienten (BMI ≤ 28 kg/m²) sogar ein Hinweis auf vermehrte nicht tödliche Lungenembolien beobachtet wurde.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht erfolgt die Initialbehandlung mit Apixaban in einer Dosierung von 10 mg zweimal täglich über sieben Tage. Im Anschluss wird die Dosis auf 5 mg zweimal täglich reduziert.
Der Bericht stellt fest, dass Apixaban bei Patienten mit einem BMI über 28 kg/m² einen beträchtlichen Zusatznutzen bietet, insbesondere durch weniger Blutungsereignisse. Bei Patienten mit einem BMI von 28 kg/m² oder weniger ist ein Zusatznutzen hingegen nicht belegt.
Die Langzeitprophylaxe schließt sich an eine sechsmonatige Initialbehandlung an. Für diese Phase der prolongierten Sekundärprophylaxe ist laut IQWiG mangels vorgelegter Studiendaten kein Zusatznutzen gegenüber Vitamin-K-Antagonisten belegt.
In der zugrundeliegenden Zulassungsstudie war eine duale Thrombozytenaggregationshemmung, wie die gleichzeitige Gabe von Aspirin und Clopidogrel, aufgrund des Blutungsrisikos verboten. Der Bericht mahnt bei Begleitmedikationen, die die Blutgerinnung beeinflussen, zur Vorsicht.
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Quelle: IQWiG A14-28: Apixaban (Zulassungsweiterung) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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