ICD-10-GM 2026 U-Kodes: Kodierung besonderer Zwecke

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die ICD-10-GM (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, German Modification) dient der Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Das Kapitel XXII umfasst die Schlüsselnummern U00 bis U99.

Diese Kodes sind für besondere Zwecke vorgesehen. Sie ermöglichen die Erfassung spezifischer klinischer Zustände, Zusatzinformationen und Resistenzen, die in den regulären Organkapiteln nicht ausreichend abgebildet werden können.

Diese Zusammenfassung basiert auf der vom BfArM veröffentlichten Struktur des Kapitels XXII der ICD-10-GM Version 2026. Sie bietet einen Überblick über die primären und sekundären Kodiergruppen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Klassifikation weist im Kapitel XXII explizit zahlreiche U-Kodes als Ausrufezeichenschlüsselnummern (!) aus. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kodes ausschließlich als sekundäre Schlüsselnummern zur Präzisierung einer Hauptdiagnose verwendet werden können. Eine alleinige Kodierung dieser Zusatzkodes ist systemseitig nicht vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM stehen für COVID-19 die Ausrufezeichenkodes U07.1! (Virus nachgewiesen) und U07.2! (Virus nicht nachgewiesen) zur Verfügung. Für den Post-COVID-19-Zustand ist der Kode U09.-! vorgesehen.

Die Klassifikation sieht die Gruppen U80.-! für grampositive und U81.-! für gramnegative Erreger mit Resistenzen vor. Diese erfordern laut Definition besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen.

Die klinischen Kategorien der HIV-Krankheit werden mit dem Kode U60.-! abgebildet. Zusätzlich kann die Anzahl der T-Helferzellen über den Kode U61.-! spezifiziert werden.

Ja, die ICD-10-GM 2026 listet hierfür den Ausrufezeichenkode U12.-! auf. Dieser dient der Erfassung unerwünschter Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen.

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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke (U00-U99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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