Augenkrankheiten (H00-H59): ICD-10-GM 2026 Kodierung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel VII der ICD-10-GM (Version 2026) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umfasst die Klassifikation der Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde. Diese Zusammenfassung basiert auf der offiziellen Strukturübersicht der Kodierrichtlinie.

Die ICD-10-GM dient der systematischen Verschlüsselung von Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich. Das siebte Kapitel deckt den Kodebereich H00 bis H59 ab.

Es strukturiert ophthalmologische Erkrankungen anatomisch und funktionell. Dabei werden sowohl primäre Augenerkrankungen als auch Augenbeteiligungen bei systemischen Grunderkrankungen abgebildet.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Augenmanifestationen systemischer Erkrankungen ist das Kreuz-Stern-System zu beachten. Die im Kapitel VII gelisteten Sternkodes (wie beispielsweise H28.-* für Katarakt bei systemischen Krankheiten) kennzeichnen lediglich die Manifestation und erfordern stets einen primären Kreuzkode für die zugrundeliegende Grunderkrankung.

Häufig gestellte Fragen

Die Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde werden im Kapitel VII der ICD-10-GM abgebildet. Dieser Bereich umfasst die Kodes H00 bis H59.

Das Glaukom wird in der ICD-10-GM in der Gruppe H40 bis H42 klassifiziert. Dies schließt auch Glaukome als Manifestation bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (H42.-*) ein.

Verletzungen des Auges sind vom Kapitel VII (H00-H59) explizit ausgeschlossen. Sie werden stattdessen im Kapitel XIX unter den Verletzungen und Vergiftungen (S00-T98) kodiert.

Die Sternschlüsselnummern (wie H36.-* für Netzhautaffektionen) kennzeichnen die Manifestation einer Erkrankung am Auge. Sie werden verwendet, wenn die zugrundeliegende Hauptkrankheit in einem anderen Kapitel der ICD-10 klassifiziert ist.

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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel VII: Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde (H00-H59) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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