Glukosemessung: CGM-Indikation und Time-in-Range-Ziele

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DDG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die DDG-Praxisempfehlung 2025 beschreibt die Glukosemessung als zentrales Element der modernen Diabetestherapie. Sie ermöglicht ein kontinuierliches Selbstmanagement der Betroffenen und ist für die Insulindosisbestimmung unverzichtbar.

Dabei wird zwischen der Selbstmessung der kapillären Blutglukosekonzentration (SMBG) und dem kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) im Unterhautfettgewebe unterschieden. Beide Methoden erfordern eine strukturierte Schulung der Patienten, um die Daten erfolgreich zur Therapiesteuerung einzusetzen.

Aufgrund physiologischer und technischer Verzögerungen kann es zu Abweichungen zwischen Blut- und Gewebeglukose kommen. Dies wird laut Leitlinie besonders bei raschen Glukoseänderungen sichtbar.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, sich bei Diskrepanzen zwischen Symptomatik und CGM-Wert blind auf den Sensor zu verlassen. Es wird empfohlen, bei unplausiblen Anzeigen oder Symptomen einer Hypoglykämie stets eine kapilläre Blutzuckermessung durchzuführen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mechanischer Druck auf den Sensor (z. B. durch Liegen in der Nacht) falsch niedrige Werte erzeugen kann.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt bei einer basalunterstützten oralen Therapie (BOT) eine Messung einmal pro Woche. Diese sollte präprandial nüchtern sowie vor dem Schlafengehen erfolgen.

Es wird ein Zielwert von über 70 Prozent der Zeit im Bereich von 70 bis 180 mg/dl empfohlen. Dies entspricht mehr als 16 Stunden und 48 Minuten pro Tag.

Eine kapilläre Messung wird empfohlen, wenn die Symptome des Patienten nicht mit den angezeigten Sensorwerten übereinstimmen. Auch bei technischen Problemen oder zur Kalibrierung bestimmter Systeme ist sie laut Leitlinie notwendig.

Laut Leitlinie führen Zustände mit verkürzter Erythrozytenlebensdauer zu falsch niedrigen Werten. Dazu zählen unter anderem hämolytische Anämien, Blutverluste oder eine Schwangerschaft.

Die Verordnung darf gemäß G-BA-Beschluss nur durch Fachärzte mit der Anerkennung als Diabetologe DDG oder einer vergleichbaren Qualifikation erfolgen. Dazu zählen Endokrinologen sowie entsprechend weitergebildete Allgemein- und Kinderärzte.

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Quelle: DDG: PE_Glukosemessung pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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