Opicapon (Ongentys): Indikation und Zusatztherapie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Opicapon (Handelsname Ongentys) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im März 2017 abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.

Morbus Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die standardmäßig mit Levodopa in Kombination mit einem DOPA-Decarboxylase-Hemmer (DDCI) behandelt wird. Im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung kommt es häufig zu einem Nachlassen der Medikamentenwirkung vor der nächsten Einnahme.

Diese sogenannten motorischen „End-of-dose“-Fluktuationen stellen eine therapeutische Herausforderung dar. Opicapon wurde als Zusatztherapie entwickelt, um den Abbau von Levodopa zu hemmen und somit die klinische Wirkdauer zu verlängern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Opicapon laut G-BA-Dokumentation ausschließlich als Zusatztherapie zu Levodopa/DDCI bei unzureichender Stabilisierung von End-of-dose-Fluktuationen indiziert ist.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete Opicapon als Zusatztherapie zu Levodopa/DDCI bei erwachsenen Parkinson-Patienten. Voraussetzung sind motorische „End-of-dose“-Fluktuationen, die unter der bisherigen Kombination nicht ausreichend stabilisiert werden können.

Laut G-BA-Dokument sind die konkrete zweckmäßige Vergleichstherapie sowie das Ausmaß des Zusatznutzens im Beschlusstext und den tragenden Gründen vom 16.03.2017 (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie) definiert.

Das Dossier zur Nutzenbewertung wurde vom pharmazeutischen Unternehmer Bial-Portela & Ca, S.A. eingereicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Opicapon (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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