Naldemedin: Therapie der Opioid-induzierten Obstipation

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Opioid-induzierte Obstipation (OIC) ist eine häufige und belastende Nebenwirkung der medikamentösen Schmerztherapie mit Opioiden. Sie entsteht durch die Bindung der Opioide an periphere Rezeptoren im Gastrointestinaltrakt, was die Darmmotilität verringert.

Wenn herkömmliche Abführmittel (Laxanzien) nicht ausreichend wirken, kommen spezifische Medikamente wie peripher wirkende µ-Opioid-Rezeptor-Antagonisten (PAMORA) zum Einsatz. Zu dieser Wirkstoffklasse gehört Naldemedin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Naldemedin (Handelsname Rizmoic) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsstellung dieses Beschlusses.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der G-BA-Beschluss hebt durch die Definition des Anwendungsgebiets hervor, dass Naldemedin nicht als Erstlinientherapie bei einer Opioid-induzierten Obstipation vorgesehen ist. Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Einsatz ist laut Indikationsstellung, dass zuvor bereits ein Therapieversuch mit einem herkömmlichen Abführmittel stattgefunden hat.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Naldemedin zur Behandlung der Opioid-induzierten Obstipation (OIC) eingesetzt.

Das Anwendungsgebiet gemäß G-BA-Dokumentation beschränkt sich auf die Behandlung von erwachsenen Personen.

Das Dokument des G-BA spezifiziert, dass Naldemedin für Personen vorgesehen ist, die früher bereits mit einem Abführmittel behandelt wurden. Ein direkter Einsatz als Erstlinientherapie wird in der Indikationsstellung nicht beschrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Naldemedin (Opioid-induzierte Obstipation) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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