Midostaurin: Nutzenbewertung bei AML und Mastozytose

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Midostaurin (Rydapt) aus dem Jahr 2017. Da der Quelltext rein administrativer Natur ist, werden hier grundlegende medizinische Kontextinformationen ergänzt.

Midostaurin besitzt den Status eines Arzneimittels zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drug). Die bewerteten Anwendungsgebiete umfassen die akute myeloische Leukämie (AML) sowie die systemische Mastozytose.

Bei der AML handelt es sich um eine bösartige Erkrankung des blutbildenden Systems. Die systemische Mastozytose ist durch eine pathologische Vermehrung von Mastzellen in verschiedenen Organen gekennzeichnet.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zu Midostaurin aus dem Jahr 2018 nicht mehr gültig sind. Für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen im klinischen Alltag muss auf die Neubewertungen vom November 2023 zurückgegriffen werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut G-BA wurden die Beschlüsse vom April 2018 offiziell aufgehoben. Sie wurden durch neue Nutzenbewertungsverfahren im November 2023 ersetzt.

Die Dokumentation gibt an, dass eine Neubewertung stattfand, weil die Umsatzgrenze von 30 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Dies betraf sowohl die AML als auch die systemische Mastozytose.

Das Bewertungsverfahren umfasste die Indikationen akute myeloische Leukämie (spezifisch mit FLT3-Mutation) sowie die aggressive systemische Mastozytose.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Midostaurin (Akute myeloische Leukämie; Systemische Mastozytose) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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