Melatonin bei Kindern: Indikation bei Schlafstörungen

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Melatonin (Handelsname Slenyto®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Dokuments.

Melatonin wird zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) eingesetzt. Das spezifische Anwendungsgebiet in diesem Verfahren umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren.

Voraussetzung für die Anwendung in diesem Kontext ist das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder des Smith-Magenis-Syndroms. Zudem müssen vorangegangene konservative Maßnahmen zur Schlafverbesserung ausgeschöpft sein.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass eine medikamentöse Therapie mit Melatonin bei den genannten Indikationen erst in Betracht kommt, wenn konservative Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Zudem ist der aktuelle administrative Status zu beachten, da die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung durch den G-BA im Jahr 2024 aufgehoben wurden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Präparat für Kinder und Jugendliche von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung oder Smith-Magenis-Syndrom indiziert. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Insomnie.

Der Dokumentation zufolge ist das Medikament erst indiziert, wenn vorangegangene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Dies stellt eine grundlegende Voraussetzung für die medikamentöse Anwendung dar.

Die ursprünglichen Feststellungen zur Nutzenbewertung aus dem Jahr 2019 wurden gemäß G-BA-Dokumentation im Oktober 2024 aufgehoben. Ein weiteres Verfahren wurde kurz darauf eingestellt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Melatonin (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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