Lurasidon (Latuda): Nutzenbewertung bei Schizophrenie

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Schizophrenie ist eine schwere psychiatrische Erkrankung, die in der Regel eine langfristige medikamentöse Therapie erfordert. Lurasidon (Handelsname Latuda®) ist ein atypisches Antipsychotikum, das in diesem klinischen Kontext eingesetzt wird.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt für neu zugelassene Arzneimittel eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durch. Dieser Prozess bewertet den therapeutischen Zusatznutzen eines neuen Wirkstoffs gegenüber einer festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Bewertungsverfahrens des G-BA. Das Dokument skizziert den zeitlichen und formalen Ablauf der Nutzenbewertung für Lurasidon in den Jahren 2014 und 2015.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass administrative G-BA-Dokumente zur Nutzenbewertung primär den Verfahrensablauf skizzieren und die detaillierten klinischen Ergebnisse zum Zusatznutzen sowie zur Vergleichstherapie in den verlinkten Anlagen (wie den Tragenden Gründen) zu finden sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument wurde Lurasidon (Latuda®) für die Behandlung der Schizophrenie bei Erwachsenen ab 18 Jahren bewertet.

Das Dossier wurde gemäß den Aufzeichnungen von der Takeda GmbH als pharmazeutischem Unternehmer eingereicht.

Das Dokument verweist für die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie auf die "Tragenden Gründe" und den Beschlusstext vom 16.04.2015. Diese sind als separate Anlagen hinterlegt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lurasidon (Schizophrenie) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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