Elotuzumab: Therapie bei rezidiviertem Multiplem Myelom

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Für Menschen mit rezidivierten oder refraktären Verläufen werden kontinuierlich neue Therapieoptionen evaluiert.

Dieser Artikel basiert auf den veröffentlichten Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2020. Es wird das Nutzenbewertungsverfahren des Wirkstoffs Elotuzumab (Handelsname Empliciti) beschrieben.

Wichtiger Hinweis zum Verfahrensstatus: Die hier beschriebenen Beschlüsse aus dem Jahr 2020 wurden laut G-BA durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.07.2021 (Neubewertung nach Fristablauf) aufgehoben.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Elotuzumab aus dem Jahr 2020 durch eine Neubewertung im Jahr 2021 abgelöst wurde, weshalb für aktuelle Therapieentscheidungen die neuere Beschlussfassung herangezogen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen.

Es müssen mindestens zwei vorausgegangene Therapien stattgefunden haben. Diese müssen zwingend Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor umfassen.

Nein, das Dokument hält fest, dass der Beschluss vom 02.04.2020 befristet war. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.07.2021 aufgehoben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Elotuzumab (Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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