Daratumumab: Indikation und Therapie beim Myelom

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung des Knochenmarks. Daratumumab (Handelsname Darzalex) ist ein monoklonaler Antikörper, der in der onkologischen Therapie dieser Erkrankung eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Daratumumab aus dem Jahr 2016. Der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Pharmazeutischer Unternehmer für dieses Präparat ist laut den vorliegenden Dokumenten die Janssen-Cilag GmbH. Da es sich um ein rein administratives Dokument handelt, enthält der Quelltext keine klinischen Studiendetails oder Angaben zum konkreten Ausmaß des Zusatznutzens.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da der ursprüngliche G-BA-Beschluss von 2016 aufgehoben wurde, wird empfohlen, für die aktuelle klinische Einschätzung des Zusatznutzens von Daratumumab die jüngsten G-BA-Beschlüsse heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, laut G-BA-Dokumentation ist Daratumumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Der Beschluss wurde durch ein neues Verfahren im August 2017 ersetzt. Gründe waren unter anderem das Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Grenze in der Monotherapie sowie die Bewertung neuer Anwendungsgebiete.

Das Dokument nennt die Kombinationstherapien von Daratumumab mit Lenalidomid und Dexamethason sowie alternativ mit Bortezomib und Dexamethason.

Das vorliegende Dokument enthält ausschließlich administrative Verfahrensdaten. Konkrete klinische Ergebnisse oder das Ausmaß des Zusatznutzens werden im Quelltext nicht genannt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Daratumumab (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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