FMT: Maßnahmen zur SARS-CoV-2 Infektionsprävention

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die fäkale Mikrobiota-Transplantation (FMT), auch Stuhltransplantation genannt, wird primär zur Behandlung rezidivierender Infektionen mit Clostridioides difficile eingesetzt. Diese Zusammenfassung basiert auf einer Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2020.

Wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im menschlichen Magen-Darm-Trakt repliziert. Dies kann zu einer signifikanten Virusbelastung des Stuhls führen.

Laut BfArM wurden bei Infizierten im späteren Krankheitsverlauf über längere Zeit positive Rektalabstriche nachgewiesen, selbst wenn nasopharyngeale Abstriche bereits negativ waren. Da valide und ausreichend sensitive Nachweisverfahren für SARS-CoV-2 im Stuhl fehlen, lässt sich eine fäkal-orale Übertragung durch asymptomatische Spender nicht sicher ausschließen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Das BfArM warnt ausdrücklich davor, sich bei der Spenderauswahl auf negative Nasopharynxabstriche zu verlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass Rektalabstriche bei SARS-CoV-2-Infizierten noch lange positiv bleiben können, auch wenn der Erreger in den Atemwegen nicht mehr nachweisbar ist. Daher ist die strikte Einhaltung der Stichtagsregelung für Spenden vor dem 01.01.2020 essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM sollte die Behandlung mit FMT generell ausgesetzt werden, auch in klinischen Studien. Eine Ausnahme bildet lediglich die rezidivierende Infektion mit Clostridioides difficile, sofern alle anderen Therapieoptionen versagt haben.

Vor einer FMT müssen gemäß BfArM alternative medikamentöse Therapien angewendet werden. Dazu zählen orale Antibiotika wie Vancomycin, Metronidazol oder Fidaxomicin sowie monoklonale Antikörper wie Bezlotoxumab.

Das BfArM schreibt vor, dass in medizinisch begründeten Einzelfällen nur auf Stuhlpräparate zurückgegriffen werden darf, die vor dem 01.01.2020 gespendet wurden. Spätere Spenden bergen ein unkalkulierbares Risiko für eine SARS-CoV-2-Übertragung.

Die Sicherheitswarnung weist darauf hin, dass SARS-CoV-2 im Magen-Darm-Trakt repliziert und Rektalabstriche oft noch positiv sind, wenn Nasopharynxabstriche bereits negativ ausfallen. Zudem fehlen laut BfArM aktuell valide und ausreichend sensitive Nachweisverfahren für das Virus im Stuhl.

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Quelle: Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer möglichen Übertragung von SARS-CoV-2 durch Fäkale Mikrobiota-Transplantation (FMT) (BfArM, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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