Fidaxomicin bei CDI: Indikation und klinischer Nutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA-Nutzenbewertung aus dem Jahr 2013. Der Wirkstoff Fidaxomicin (Handelsname Dificlir) wurde in diesem Verfahren hinsichtlich seines Zusatznutzens in der vertragsärztlichen Versorgung bewertet.

Clostridium-difficile-Infektionen (CDI), auch als Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhö (CDAD) bekannt, stellen eine ernsthafte gastrointestinale Erkrankung dar. Sie erfordern eine gezielte medikamentöse Behandlung, für die Fidaxomicin als Therapieoption zur Verfügung steht.

Das vorliegende Dokument dokumentiert den formalen Ablauf der Nutzenbewertung, einschließlich der Einbindung des IQWiG und der Fristen zur Beschlussfassung vom Juli 2013. Es verweist zudem auf ein weiteres, im Jahr 2020 abgeschlossenes Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da das G-BA-Dokument ausdrücklich auf offizielle Leitlinien verweist, wird empfohlen, beim Einsatz von Fidaxomicin stets die aktuellen klinischen Leitlinien zum rationalen Antibiotikaeinsatz bei Clostridium-difficile-Infektionen zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut Dokument ist Fidaxomicin für erwachsene Patienten zur Behandlung von Clostridium-difficile-Infektionen (CDI) beziehungsweise der Clostridium-difficile-assoziierten Diarrhö (CDAD) indiziert.

Nein, das vorliegende Dokument ist rein administrativer Natur. Es enthält keine spezifischen klinischen Empfehlungen zur Dosierung oder Therapiedauer.

Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens und die zweckmäßige Vergleichstherapie sind im vorliegenden Übersichtstext nicht aufgeführt. Diese Details finden sich in den separaten Beschlussdokumenten des G-BA.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fidaxomicin (Clostridium-difficile-Infektionen) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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