Exoskelette: Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen
Hintergrund
Die S3-Leitlinie der AWMF befasst sich mit dem Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext. Ziel ist die Bewertung ihres Nutzens zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) und -Beschwerden (MSB).
Exoskelette sind am Körper getragene technische Systeme, die mechanisch auf den Körper einwirken, um physische Belastungen zu reduzieren. Die Leitlinie klassifiziert diese Systeme nach ihrer Energiebereitstellung:
| Exoskelett-Typ | Energiebereitstellung | Aktueller Einsatz im Betrieb |
|---|---|---|
| Aktive Systeme | Mechanische Antriebe (Elektromotor, Pneumatik, Hydraulik) | Selten (oft zu schwer oder nicht ausgereift) |
| Passive Systeme | Energiespeicherung durch Materialien (Rückgabe bei Bewegung) | Überwiegend |
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind Exoskelette als personenbezogene Maßnahmen einzuordnen. Sie stehen in der S-T-O-P-Hierarchie (Substitution, technische, organisatorische, personenbezogene Maßnahmen) an letzter Stelle.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist nachdrücklich darauf hin, dass Exoskelette das Ergebnis einer regulären Risikobewertung der physischen Arbeitsbelastung nicht mindern dürfen. Da ein präventiver Nutzen wissenschaftlich nicht gesichert ist, wird empfohlen, Exoskelette nicht als Ersatz für technische oder organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen einzusetzen. Zudem wird betont, dass die Nutzung stets freiwillig erfolgen soll.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie darf das Ergebnis einer ohne Exoskelett durchgeführten Risikobewertung durch die Nutzung eines Exoskeletts nicht gemindert werden. Freiwillige Maßnahmen fließen nicht in die allgemeine Risikobewertung ein.
Die Leitlinie rät vom Einsatz bei akuten Krankheitsbildern oder herabgesetzter Belastbarkeit durch Komorbiditäten ab. Bei chronischen Beschwerden oder in der Wiedereingliederung kann ein Einsatz unter engmaschiger betriebsärztlicher Kontrolle erwogen werden.
Es wurden laut Leitlinie keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gefunden, dass die Anwendung eines Exoskeletts zu Muskelatrophien mit Funktionseinschränkungen im Alltag führt. In den verfügbaren Längsschnittstudien wurde nicht über Kraftverluste berichtet.
Es wird gefordert, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder Herzdruckmassage trotz Exoskelett durchführbar bleiben. Zudem muss die Selbstrettung über reguläre Fluchtwege wie Treppen jederzeit gewährleistet sein.
Die Leitlinie stellt klar, dass die Nutzung für Beschäftigte freiwillig sein soll. Dies wird mit der aktuell fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für einen eindeutigen gesundheitlichen Vorteil begründet.
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Quelle: S2k-Leitlinie Konsultationsfassung: Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten Muskel-Skelett-Erkrankungen oder -Beschwerden (S2k) (AWMF, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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