Plattenepithelkarzinom unter Fingolimod: Hautscreening
Hintergrund
Fingolimod ist zur krankheitsmodifizierenden Monotherapie der hochaktiven schubförmig-remittierenden Multiplen Sklerose zugelassen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berichtet in einer Drug Safety Mail über einen möglichen Zusammenhang mit Hautmalignomen.
Konkret wurde der Fall eines 37-jährigen Patienten gemeldet, der nach fünfjähriger Fingolimod-Therapie ein peniles Plattenepithelkarzinom entwickelte. Aufgrund vorbestehender psoriatischer Hautveränderungen am Penis wurde die Diagnose erst mit 18-monatiger Verzögerung gestellt.
Plattenepithelkarzinome der Haut gelten bisher nicht als bekannte Nebenwirkung von Fingolimod. Da der Patient jedoch ungewöhnlich jung war und die Lokalisation an einer selten lichtexponierten Stelle untypisch ist, hält die AkdÄ eine Mitverursachung durch das Medikament für denkbar.
💡Praxis-Tipp
Die AkdÄ betont, dass bei der Hautkrebsvorsorge unter Fingolimod auch nicht lichtexponierte Stellen (wie der Genitalbereich) zwingend inspiziert werden sollten. Vorbestehende Hauterkrankungen wie Psoriasis können die frühzeitige Diagnose maligner Veränderungen erschweren und erfordern eine besondere ärztliche Wachsamkeit.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ sind Basalzellkarzinome als Nebenwirkung von Fingolimod bekannt. Plattenepithelkarzinome der Haut gelten bisher nicht als bekannte Nebenwirkung, eine Mitverursachung wird jedoch aufgrund von Fallberichten für denkbar gehalten.
Es wird empfohlen, die gesamte Haut regelmäßig zu inspizieren. Die AkdÄ betont, dass dabei auch nicht lichtexponierte Stellen zwingend berücksichtigt werden müssen.
Patienten sollten über das Risiko von Hautveränderungen aufgeklärt werden. Es wird empfohlen, sie anzuweisen, jede verdächtige Hautläsion ohne Zeitverzug dem behandelnden Arzt zu melden.
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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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