Dostarlimab (Endometriumkarzinom): dMMR/MSI-H Therapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung von Dostarlimab. Er befasst sich mit der Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die GKV-Zielpopulation umfasst erwachsene Patientinnen mit rezidivierendem oder fortgeschrittenem Endometriumkarzinom. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) oder einer hohen Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H).
Zudem muss die Erkrankung laut Bericht während oder nach einer vorherigen platinbasierten Therapie progredient sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG, abweichende Berechnungen verschiedener Pharmaunternehmen zu prüfen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht verdeutlicht, dass epidemiologische Schätzungen bei spezifischen molekularen Subtypen wie dem dMMR/MSI-H-Endometriumkarzinom mit großen methodischen Unsicherheiten behaftet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass weder rein prävalenzbasierte noch rein inzidenzbasierte Ansätze die Zielpopulation exakt abbilden können.
Häufig gestellte Fragen
Die Zielpopulation umfasst erwachsene Patientinnen mit rezidivierendem oder fortgeschrittenem Endometriumkarzinom. Laut IQWiG-Bericht muss eine dMMR oder MSI-H vorliegen und die Erkrankung nach einer platinbasierten Therapie progredient sein.
Der Bericht legt für die Berechnung der Zielpopulation eine Spanne von 20 % bis 48 % zugrunde. Es wird betont, dass die genaue Häufigkeit im fortgeschrittenen und platinvorbehandelten Stadium schwer exakt zu beziffern ist.
Das IQWiG schätzt die GKV-Zielpopulation in Deutschland auf 226 bis 3358 Patientinnen. Diese weite Spanne resultiert aus methodischen Unsicherheiten der verschiedenen Berechnungsmodelle.
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Quelle: IQWiG G21-31: Dostarlimab (Endometriumkarzinom) - 2. Addendum zum Auftrag A21-84 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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