Dipyridamol: Zulassungswiderruf kardialer Indikationen

Diese Leitlinie stammt aus 2000 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2000)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2000 eine Sicherheitswarnung zu Dipyridamol-haltigen Arzneimitteln herausgegeben. Es wird der Widerruf der Zulassung für sämtliche kardialen Indikationen beabsichtigt.

Dipyridamol wirkt als Inhibitor der Adenosin-Wiederaufnahme in Erythrozyten und Endothelzellen. Dies führt zu einer erhöhten extrazellulären Adenosinkonzentration und einer Gefäßerweiterung an den Koronargefäßen.

Die negative Bewertung des BfArM stützt sich auf Verdachtsfälle schwerwiegender unerwünschter Arzneimittelwirkungen sowie auf eine nicht hinreichend belegte Wirksamkeit. Für die betroffenen Anwendungsgebiete stehen laut Warnung ausreichend therapeutische Alternativen zur Verfügung.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die BfArM-Warnung hebt hervor, dass Dipyridamol bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit einen gefährlichen Koronar-Steal-Effekt auslösen kann. Es wird betont, dass bereits niedrige orale Dosen von 75 bis 100 mg bei vorgeschädigten Personen zu Ischämien oder Infarkten führen können. Daher ist die Substanz bei kardialer Komorbidität strikt kontraindiziert, selbst wenn sie primär für zerebrale Indikationen erwogen wird.

Häufig gestellte Fragen

Das BfArM begründet den Widerruf mit einem negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis. Es fehlt der Wirksamkeitsnachweis in Studien, während gleichzeitig schwere kardiale Nebenwirkungen auftreten.

Laut Warnung führt Dipyridamol zu einer Perfusionsumverteilung am Herzen. Blut wird von schlecht durchbluteten, poststenotischen Bereichen in gut durchblutete epikardiale Schichten umgeleitet, was Ischämien auslöst.

Die zerebrale Indikation zur Vorbeugung von Schlaganfällen bleibt laut BfArM bestehen. Allerdings wurden die Kontraindikationen deutlich erweitert, insbesondere um kardiale Vorerkrankungen.

Die Behörde verweist auf etablierte Standardtherapien, sodass keine Versorgungslücke entsteht. Dazu gehören Acetylsalicylsäure (ASS), Nitrate, ACE-Hemmer und kardioselektive Betablocker.

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Quelle: Widerruf der Zulassung von Dipyridamol-haltigen Arzneimitteln mit kardialen Indikationen beabsichtigt (BfArM, 2000). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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