Demenzen: Diagnostik, Therapie & Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Die S3-Leitlinie der DGPPN (2026) liefert evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und Betreuung von Menschen mit Demenz. Sie fokussiert sich auf die Alzheimer-Demenz, vaskuläre Demenz, frontotemporale Demenz sowie Demenz bei Parkinson-Krankheit und Lewy-Körperchen.
Demenzerkrankungen sind durch einen progredienten Verlust kognitiver Funktionen und der Alltagskompetenz gekennzeichnet. Die Alzheimer-Krankheit stellt dabei die häufigste Ursache dar, gefolgt von vaskulären und gemischten Demenzformen.
In der aktuellen Version der Living Guideline wurden unter anderem neue Empfehlungen zu gegen β-Amyloid gerichteten Antikörpertherapien (Lecanemab, Donanemab) sowie zur transkraniellen Ultraschallpulsstimulation ergänzt.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie ist die Fahreignung bei mittelschwerer und schwerer Demenz grundsätzlich aufgehoben. Es wird betont, dass bei leichter Demenz oder leichter kognitiver Störung eine individuelle Prüfung erfolgen muss und eine ärztliche Sicherungsaufklärung über den drohenden Verlust der Fahreignung zwingend erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt die Bestimmung von Blutbild, Elektrolyten (Na, K, Ca), GOT, Gamma-GT, Kreatinin, Harnstoff, CRP, TSH, Vitamin B12 und der eGFR. Dies dient primär dem Ausschluss potenziell reversibler Ursachen für die kognitive Störung.
Gemäß Leitlinie können Lecanemab oder Donanemab bei einer leichten kognitiven Störung oder leichten Alzheimer-Demenz erwogen werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Amyloid-Pathologie sowie der Ausschluss einer APOE-ε4-Homozygotie.
Bei zwingender Behandlungsnotwendigkeit von Wahn oder Halluzinationen wird Risperidon als erste Wahl und Haloperidol als zweite Wahl empfohlen. Die Leitlinie betont, dass die Gabe zeitlich begrenzt und in möglichst geringer Dosis erfolgen soll.
Es wird empfohlen, Trospium, Darifenacin oder Fesoterodin einzusetzen. Auf Substanzen wie Oxybutynin oder Tolterodin soll laut Leitlinie aufgrund potenzieller kognitiver Verschlechterungen verzichtet werden.
Die Leitlinie rät von einem anlasslosen Screening auf kognitive Beeinträchtigungen bei beschwerdefreien Personen ab. Es konnte bisher kein Nutzen für ein solches Vorgehen nachgewiesen werden.
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Quelle: S3-Leitlinie Demenzen (DGPPN, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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