Checkpoint-Inhibitoren: HLH-Risiko und Warnhinweise
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2020-28 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert über aktuelle Empfehlungen des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Diese Zusammenfassung basiert auf den im März 2020 verabschiedeten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen.
Im Fokus stehen neu identifizierte Sicherheitsrisiken und Nebenwirkungen verschiedener Wirkstoffklassen. Dazu gehören Immun-Checkpoint-Inhibitoren, Antidepressiva sowie Diuretika.
Die Anpassungen dienen der Erhöhung der Arzneimittelsicherheit. Es wird eine konsequente Überwachung auf spezifische, teils seltene unerwünschte Arzneimittelwirkungen gefordert.
💡Praxis-Tipp
Bei Personen unter Thiazid-Diuretika, die über eine plötzliche Sehverschlechterung oder Augenschmerzen klagen, sollte an einen Aderhauterguss oder ein akutes Engwinkelglaukom gedacht werden. Das Dokument weist darauf hin, dass diese idiosynkratische Reaktion bereits innerhalb von Stunden bis Wochen nach Therapiebeginn auftreten kann.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ-Mitteilung können Thiazide eine idiosynkratische Reaktion auslösen, die zu einem Aderhauterguss, einer transienten Myopie und einem akuten Engwinkelglaukom führt. Typische Symptome sind eine plötzliche Sehverschlechterung und Augenschmerzen.
Es wird eine radiologische Abklärung empfohlen. Zudem betont das Dokument, dass andere Ursachen wie Infektionen zwingend ausgeschlossen werden müssen.
Die Fachinformation von Paroxetin wurde um das Risiko einer mikroskopischen Kolitis ergänzt. Diese unerwünschte Wirkung äußert sich typischerweise durch Diarrhö.
Bei einer bestätigten hämophagozytischen Lymphohistiozytose (HLH) wird der sofortige Therapieabbruch von Nivolumab gefordert. Anschließend sollte laut Dokument umgehend eine spezifische HLH-Behandlung eingeleitet werden.
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Quelle: AkdÄ: Änderung des Wortlauts von Fach- und Gebrauchsinformationen – Empfehlungen des PRAC. (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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